GDI 2050
Steuerliche Förderungen

Neben den Förderungen des Bundes können Sie auch von steuerlichen Vorteilen bei der thermischen Sanierung Ihres Gebäudes profitieren.

Konkret gibt es die sogenannte Öko-Sonderausgabenpauschale, die bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann.

Für die thermisch-energetische Sanierung der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke) können Sie 800 Euro jährlich über einen Zeitraum von fünf Jahren absetzen.

Ersetzen Sie Ihre fossile Heizungsanlage durch ein klimafreundliches Heizsystem (z.B. Wärmepumpe, Biomasseheizung), können Sie 400 Euro jährlich über fünf Jahre steuerlich geltend machen.

Wichtig ist, dass die Sanierungsmaßnahmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um für die Öko-Sonderausgabenpauschale in Frage zu kommen.
Informieren Sie sich genau über die geltenden Kriterien und notwendigen Nachweise.

Details siehe BMF: https://bit.ly/4dh9y2h

Gebäudesanierung
Hausfassade allg.