Steuerliche Abschreibung

Steuerliche Förderung der thermischen Sanierung

Als Ergänzung zu den bestehenden direkten Förderinstrumenten (z. B. Sanierungsscheck und „Raus aus Öl und Gas“) wurde auch eine steuerliche Förderung für die thermische Sanierung von Gebäuden und für den Heizungstausch geschaffen. Das neue Förderinstrument ist als pauschaler Freibetrag bei der Einkommensteuer iHv 800 EUR (thermische Sanierung) bzw. iHv 400 EUR (Heizungstausch) für jeweils fünf Kalenderjahre konzipiert.

Steuerfreibetrag und Steuergutschrift

Wenn für die thermische Sanierung von Gebäuden eine Förderung des Bundes gemäß 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes (UFG) ausbezahlt wurde und die Ausgaben abzüglich ausbezahlter Förderungen aus öffentlichen Mitteln den Betrag von 4.000 EUR übersteigen, wird für insgesamt fünf Kalenderjahre ein pauschaler Freibetrag von 800 EUR jährlich bzw. von insgesamt 4.000 EUR zuerkannt. Je nach Grenzsteuersatz entsteht dadurch eine Steuergutschrift von 160 EUR bis 440 EUR jährlich bzw. über den gesamten Zeitraum von insgesamt 800 EUR bis 2.200 EUR.

Ab wann kann die steuerlichen Förderung in Anspruch genommen werden?

Erstmalig kann der Freibetrag für das Kalenderjahr 2022 angewendet werden, sofern die Förderung des Bundes gemäß 3. Abschnitt des UFG nach dem 30. Juni 2022 ausbezahlt wurde und das Förderansuchen nach dem 31. März 2022 eingebracht wurde. Der Freibetrag wird automatisiert bei der Veranlagung berücksichtigt, wobei die erforderlichen Daten dem Finanzamt Österreich über die Transparenzdatenbank übermittelt werden. Bei der Durchführung weiterer begünstigter Maßnahmen innerhalb des fünfjährigen Betrachtungszeitraum kommt es nicht zu einer Erhöhung des Freibetrags, sondern zu einer Verlängerung des Berücksichtigungszeitraums auf 10 Jahre.